
Belästigung der Allgemeinheit ({§|118|owig_1968|juris} OWiG, alte Bezeichnung: Grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird (z.B. Freiburger Nacktläufer). In der Bundesrepublik D...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Belästigung_der_Allgemeinheit
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